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IGeL sind Leistungen, die dem gesetzlich krankenversicherten Patienten vom Arzt angeboten
werden, deren Kosten allerdings im Regelfall nicht von der Kasse übernommen werden. Das heißt,
der Patient muss die Maßnahme aus eigener Tasche bezahlen.
Zum einen gehören hierzu Leistungen, die laut Gesetz nicht zu den Aufgaben der Krankenkassen
gehören, wie Atteste und Reiseimpfungen. Zum anderen fallen in diesen Bereich medizinische
Untersuchungen aus den Bereichen Vorsorge, Früherkennung und Therapie, die in Studien (bisher)
nicht zeigen konnten, dass sie zur „ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen
Patientenversorgung beitragen“.
Beispiele für häufige IGeL:
Akupunktur (Ausnahme: bei chronischen Rücken- oder Knieleiden ist es GKV-Leistung)
Eigenbluttherapie
Glaukom-Früherkennungsuntersuchung
Professionelle Zahnreinigung
Reisemedizinische Vorsorge (Impfungen)
PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs
Sport-Check
Ultraschall der Brust zur Krebsfrüherkennung
Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung
Im Einzelfall kann eine vom Arzt vorgeschlagene Zusatzleistung durchaus sinnvoll sein.
Die Entscheidung darüber kann und muss allein der Patient treffen. Durch eine umfangreiche
Aufklärung über Nutzen und Gefahren und die genaue Benennung der Kosten hilft der Arzt bei
der Entscheidungshilfe.
Da der Arzt aber immer auch ein finanzielles Interesse hat, ist es für den Patienten oft
nicht einfach eine Wahl für oder gegen die Maßnahme zu treffen.
Tipps für den Umgang mit angebotenen IGeL:
Eine Aufklärung über den individuellen, gesundheitlichen Nutzen, Nebenwirkungen und über die Kosten muss vor der Maßnahme erfolgen.
Lassen Sie sich über Alternativmaßnahmen, die die Kasse zahlt, informieren.
IGeL sind zeitlich nie unmittelbar notwendig. Machen Sie einen gesonderten Termin aus, informieren Sie sich noch einmal in Ruhe zu Hause und fällen Sie eine Entscheidung ohne Druck.
Wird keine schriftliche Vereinbarung getroffen, sind Sie berechtigt, die Zahlung der Leistung zu verweigern.
Es gibt IGeL, die von bestimmten Krankenkassen übernommen oder bezuschusst werden. Erkundigen Sie sich!
Lassen Sie sich eine schriftliche Begründung und eine nachvollziehbare Rechnung ausstellen, denn manche IGeL können steuerlich abgesetzt werden.
In begründeten medizinischen Ausnahmefällen werden Leistungen von der Kasse übernommen.
Melden Sie unseriöses Arztverhalten der Verbraucherzentrale und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.
Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Checkliste für Ihr Arztgespräch zu IGeL erstellt.
Über Nutzen und Schaden von IGeL klärt www.igel-monitor.de auf. Initiator und Auftraggeber
dieser Seite ist der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS).
Es wird allgemein über den existierenden IGeL-Markt informiert und einzelne Individuelle
Gesundheitsleistungen werden wissenschaftlich bewertet. Der Patient soll so in die Lage versetzt
werden autonomer zu entscheiden.
Ebenfalls allgemeine Informationen gibt die Verbraucherzentrale NRW unter
www.vz-nrw.de/link1133003A.html und www.IGeL-Ärger.de
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